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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Helmbeschaffung | 47 Beiträge | ||
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 613379 | ||
Datum | 08.03.2010 22:42 MSG-Nr: [ 613379 ] | 14738 x gelesen | ||
Entschuldigung 7 Jahre war falsch, hier ein Text aus der GUV 193 …..duroplastischem Material entsprechend der GUV-Regel 193 (Benutzung von Kopfschutz) nach 8 Jahren ausgesondert werden. Mitlerweile geben einige Hersteller in den Bedienungsanleitungen einen Aussonderungszeitraum von 15 Jahren an. Nach mechanischer Beschädigung oder bei Beschädigung auf Grund von Wärmeeinwirkung müssen diese Helme sofort ausgemustert werden". Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | ||||
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