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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaÖlbindemittel auf Land2 Beiträge
AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW617438
Datum03.04.2010 16:34      MSG-Nr: [ 617438 ]3546 x gelesen

Die Frist zur Stellungnahme zu dem Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-1 endet am 31.Mai 2010. Jeder darf teilnehmen, es geht um die Gesundheit von Beschäftigten.
1.) Der Definition im Entwurf 2.1.6 " Aufnahmevermögen ist die Fähigkeit einer gegebenen Masse eines Produktmaterials, eine bestimmte Menge einer Flüssigkeit aufzunehmen" fehlt die Angabe de Zeitfaktors. Für die Qualität des Arbeitsverlaufs und der ordentlichen Arbeitsausführung ist zur Vermeidung von Fehlern die Zeitdauer von Bedeutung. Nach LTwS-Nr.27 4.5.2.1 beträgt die Einwirkzeit des Öls auf den Ölbinder 1 Stunde. Richtiger wäre es, wenn die tatsächliche Zeit bis zur vollen Sättigung dargestellt würde. Das wäre dann ein nützliches Unterscheidungsmerkmal.
2.) Bei 4.2 des Entwurfs "Arbeitsmedizinische Anforderungen" fehlt es an erkennbarer Umsetzung von "Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)". Stäube sind Gefahrstoffe: Stoffe (hier Ölbindemittel), aus denen bei Verwendung gefährliche Stoffe freigesetzt werden, sind Gefahrstoffe sowie weitere nicht als gefährlich eingestufte Stoffe, wenn sie in Abhängigkeit von der Art und Weise ihrer Verwendung Beschäftigte gefährden können. Die Beachtung der Regeln zur Vermeidung von Gefahren für Beschäftigte wird durch Betriebsanweisung verbindlich festgelegt. Zur Minimierung einer Gesundheitsgefahr ist zu prüfen, ob Stoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko verwendet werden können. Staubende Materialien können durch andere, weniger schädliche ersetzt werden (Gefahrstoffverordnung).



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 05.03.2010 20:58 ., Lichtenau (Westfalen) Ölbindemittel
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 30.05.2010 11:52 ., Lichtenau (Westfalen)

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