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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 619858 | ||
Datum | 12.04.2010 11:23 MSG-Nr: [ 619858 ] | 16880 x gelesen | ||
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Geschrieben von Doris Pfaun Das Problem ist ja auch der Unfallschutz durch die Versicherung, denn die muss ja nicht zahlen, wenn nachweisbar ist, dass man für die Arbeiten nicht die korrekte Schutzkleidung getragen hat. Hallo, dies gilt aber, wenn überhaupt, höchstens für private Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen im FW-Dienst in jedem Fall. Allenfalls können bei gravierenden Verstößen Regressforderungen auf den FW-Träger zukommen. Der / die FW-Mann /-Frau ist aber in jedem Falle abgesichert. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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