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5. ...
Hallo Lars
Geschrieben von Lars Tiedemann Hallo zusammen,da ja in einigen Teil Deutschlands Stand heute bereits wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, bin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist.
Eine recht gute Zusammenstellung welche Reglungen in der Stadt Cottbus und in Landkreis Spree-Neiße gelten findest du bei der Feuerwehr Cottbus
Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben das wir damit so ziemlich die einzigen sind die bei WBWST III und IV das betreten der Wälder verbieten, es war wohl vom IM angeregt worden das Verbot aufzuhaben, jedoch haben sich sowohl die AG "Schutz der Wälder", als auch der KBM in Absprachen mit seinen Wehrführeren sowie auch die Forstbehörde dagegen ausgesprochen.
Gruß Ralf
www.ffw-drebkau.de
Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)
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