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RubrikEinsatz zurück
Thema7,49-Tonner, war: Verrücktester Feuerwehr-Einsatz des Jahres (?)3 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen621973
Datum20.04.2010 23:28      MSG-Nr: [ 621973 ]4101 x gelesen

Moin

Geschrieben von Michael Roleff> 7.495 kg zGGEs ist total off topic, aber da du diese Zahl unfassbar oft und beinahe passioniert verwendest, trifft es jetzt halt dich... ;o)

Zitat aus §6 Fahrerlaubnisverordnung:
Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg [...]

Ich weiß nicht, wer den "7,49-Tonner" oder dessen Steigerung, den "7.495-kg-Wagen", erfunden hat, aber fahrerlaubnisrechtlich sollten die ganzen Karren ein zGG von 7.500 kg eingetragen haben. Siehe oben, "nicht mehr als". Der 7,5-Tonner kann also mit C1 gefahren werden.

Kennt da jemand historische Gründe? War das mal anders? Widersprechen irgendwelche anderen Rechtsgrundlagen einer Eintragung der glatten 7.500 kg?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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 18.04.2010 08:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln) Verrücktester Feuerwehr-Einsatz des Jahres (?)
 20.04.2010 23:28 Seba7sti7an 7W., Linden
 21.04.2010 00:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.04.2010 08:57 Marc7us 7N., Habighorst

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