Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Richtlinie zur Beschaffung von KatS LF's. Und zwar ist meine Frage, ob nur Gemeinden bzw. Städte bezuschusst werden die bereits KatS Fahrzeuge haben und diese Ersatzbeschaffen wollen oder gelten die Zuschüsse auch für Gemeinden und Städte die erstmalig ein KatS Fahrzeug erwerben wollen. Falls dieses nur für Ersatzbeschaffungen gilt, muss es sich dann z.B. um ein spezielles Baujahr des alten KatS LF 16-TS handeln? Vielen Dank!
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