| Rubrik | Taktik |
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| Thema | Schadenminierung - Überdruckbelüftung - mobiler Rauchabschluss | 26 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 624695 |
| Datum | 10.05.2010 12:54 MSG-Nr: [ 624695 ] | 9806 x gelesen |
Geschrieben von Michael BayerIch würde äußerst selten direkt in den Brandraum einsteigen lassen. Da gebe ich den Kollegen recht. Wenn, würde ich (wie es nach meiner Meinung Pulm empfiehlt) in einen benachbarten Raum einsteigen, so wäre auch das Problem Schlauchreserve erschlagen, und dann durch den Wohnungsflur den Brandherd angreifen.
Ok, also es ist wirklich mißverständlich. Das hab ich meine Überlegungen mit einbezogen. Natürlich steigt man nicht direkt in´s Brandzimmer ein.
Dem muß natürlich eine äußert sorgfältige Lageerkundung mit einer sehr genauen Grundriss-Kenntnis der Brandwohnung vorausgehen.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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