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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624772 | ||
Datum | 10.05.2010 20:19 MSG-Nr: [ 624772 ] | 242208 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Kramer Man beachte , sofern ich das richtig verstanden habe, Wäre es nach der Norm möglich, in einer Stützpunktwehr 2 TSF-W hin zustellen, davon 1 ohne Wasser aber dafür mit irgendeinem halben Rettungssatz.....sehr sinnig meiner Meinung nach [/Ironie] zu den ganzen Plänen äussere ich mich gar nicht mehr, aber verstehen tu ich da ganz viel schon ganz lange nicht.... Noch weniger verstehe ich es, wenn die Bundesländer mit den entsprechenden "technischen Weisungen" o.ä. dann massiv gegen Mindestregeln der Norm verstoßen - und sich hinterher Führungskräfte der Verbände oder Ministerialebenen dieser Länder über die Ausuferung der Fahrzeuge beschweren! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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