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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung Freiwillige Feuerwehr und Schule10 Beiträge
AutorMich8ael8 E.8, Aachen / NRW625008
Datum12.05.2010 15:21      MSG-Nr: [ 625008 ]5914 x gelesen

Hallo Ihr,
ich würde mal gerne wissen, ob Ihr eine Lösung für mein "Problem" habt.
Ich besuche bei der Freiwilligen Feuerwehr in NRW einen Funkerlehrgang. Die Feuerwehr hat mich per Anschreiben dort hin bestellt und vermerkt, dass eine Zulassung nur nach Teilnahme an ALLEN Ausbildungterminen erfolgt.
Dieser Lehrgang findet immer Freitags im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Zurzeit bin ich Schüler, 18 Jahre und mache mein Abitur.
Mein Politiklehrer hat eine Besichtigung des Ford-Werkes in Köln angesetzt, die im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr (In Köln, Hin- und Rückfahrt nicht mit einberechnet) stattfindet.
Die Frage ist, ob ich mitfahren muss, oder ob ich aufgrund einer "Gesetzeslage" sagen kann, dass ich Abends zu einem Lehrgang der Feuerwehr muss.
Laut FSHG ist die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Pflegen etc. Pflicht.
Desweiteren ist ja vermerkt, dass Der ARBEITGEBER einem Freistellen muss, aber die Schule ist ja in dem Sinne kein Arbeitgeber oder?!
[Erledigt hat sich das Thema, da die Fahrt aus anderen Gründen verschoben wurde, aber eine eindeutige Lösung würde ich schon gerne für ein solches Problem finden]

Gruß Michael.



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 12.05.2010 15:21 Mich7ael7 E.7, Aachen
 12.05.2010 16:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 12.05.2010 16:47 Chri7sti7an 7T., Hemer
 12.05.2010 17:03 Stef7an 7R., Garnsdorf
 12.05.2010 19:26 Uwe 7S., Bürstadt
 12.05.2010 19:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.05.2010 18:29 Dani7el 7G., Überherrn
 12.05.2010 22:49 ., Hamminkeln
 13.05.2010 05:17 Mich7ael7 E.7, Aachen
 13.05.2010 10:45 Andr7eas7 K.7, Magdeburg

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