Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Keine vollständige Ausbildung für stellvertretende Funktioner? Nds. | 6 Beiträge |
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 625021 |
Datum | 12.05.2010 16:55 MSG-Nr: [ 625021 ] | 4091 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Bisher war ich immer der Meinung, das stellvertretende Funktioner z.B. GF die gleiche Ausbildung - sprich GF-Lehrgang, genauso erhalten wie die Gruppenführer selbst.
Auch die Feuerwehrverordnung fordert 100% Reserve, damit müßte ja die Qualifikation abgedeckt sein.
Nun höhere ich, dass anderen Orts für Stellvertreter nur der Lehrgang unterhalb der Zielebene beantragt und besucht werden darf..
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig und vom Gesetzgeber so auch nicht vorgesehen.
Welche Interpretationen / Argumente pro/contra habt ihr..?
Gruß Sven
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