News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Holzminden / NDS | 625942 | ||
Datum | 18.05.2010 22:35 MSG-Nr: [ 625942 ] | 239808 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Carsten Kranz Wer kann denn nun die neue Verordnung eindeutig interpretieren? Ich denke es wird die ODER-Variante gemeint sein. Weil so können keinem Streifen weggenommen werden, außer ein Stellvertreter hat nicht den eigentlich notwendigen Lehrgang, was ja, wie bereits gesagt die Minderheit sein sollte. Somit bekommen die gewählten Zug- und Gruppenführer ihren Streifen über ihre Funktion und alle anderen mit Führungslehrgänge über die fachliche Qualifikation. Das heißt aber auch, dass (wie bisher) Ortsbrandmeister in Grundausstattungswehren und stv. Ortsbrandmeister in Stützspunktwehren 2 Streifen je Helmseite tragen und somit über die Streifen keine Qualifikationskennzeichnung möglich ist. Wie das Ganze dann bei stv. Gemeinde/Stadt/Kreisbrandmeistern aussieht ist wieder eine andere Frage. Eine provokante Frage von mir: Könnte sich ein Kamerad ohne Verwaltungsfunktion aber mit dem Lehrgang Führer von Verbänden dann 2 Ringe (wie Kreisbrandmeister) an den Helm kleben, weil die Qualifikation hat er ja? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|