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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 625975 | ||
Datum | 19.05.2010 07:58 MSG-Nr: [ 625975 ] | 239760 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz Moin, Wenn ein GemBM vor Ort ist, wieso muss denn der Stellv. gekennzeichnet werden? Und womit? Hoffentlich ja wohl nicht mit noch einer weiteren gelben Weste. Rot fällt ja auch wohl flach, denn ZF/GF hat ja jede Feuerwehr. Nur damit derjenige nicht in der Versenkung verschwindet ihm einfach eine Weste in die Hand zu drücken, halte ich für verkehrt. Soll ja Verwaltungsfunktionen geben, die auch noch als normaler Löschknecht in ihrer eigenen Wehr funktionieren. Da steht dann jemand mit ´nem Ring um den Helm als Sicherungstrupp an der Einsatzstelle. Funktionskennzeichnungswesten sind eindeutig, weil Sie nur dann getragen werden, wenn ich diese Funktion auch wahrnehme. Und es gibt sie in den Wehren nicht wie Sand am Meer. Helmkennzeichnungen/Rückenschilder sind statisch. Sie sagen zwar toll aus, was ich vielleicht mal irgendwann gemacht habe, geben aber kein Auskunft, ob ich denn aktuell in dieser Funktion tätig bin. Dieser Mangel wird von einigen durch mehr oder weniger penetrantes auftreten aufgehobe - das ist aber was anderes. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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