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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kistenklettern | 57 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 626325 | ||
Datum | 21.05.2010 12:05 MSG-Nr: [ 626325 ] | 28157 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, die 7m oder 20 Kisten sind in der Dienstanweisung Kistenklettern des THW so geregelt. Die Dienstanweisung fußt auf dem Gutachten der Dekra wie von Gunar bereits erwähnt. In der Dienstanweisung ist genau geregelt wie , womit, wer, wen klettern lassen darf, und wie die Rahmenbedingungen sein müssen. Sie ist für das THW bindent. Wie das jetzt bei anderen Organisationen und Veranstaltern gehandhabt wird, kann gänzlich verschieden sein. Man sollte sich nur immer die Frage stellen was passiert, wenn mal etwas ungeplantes passiert. Gruß Philip | ||||
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