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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Steuerorgan für Luftheber | 6 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 626551 | ||
Datum | 23.05.2010 11:23 MSG-Nr: [ 626551 ] | 5393 x gelesen | ||
Hallo, wir haben für unsere Luftheber eine Steuerung in Fittingbauweise mit einfachen Kugelhähnen zum steuern ohne Totmannsteuerung. In der UVV steht Luftheber § 9. Die Stellteile der Befehlseinrichtungen von Lufthebern müssen so angeordnet, gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sich Feuerwehrangehörige nicht in Bereiche bewegter Lasten bewegen müssen und der Schaltsinn eindeutig erkennbar ist. Die Einleitung der Bewegungen darf nur über Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung und nur aus der Nullstellung erfolgen. Ist unser Steuerorgan noch zulässig? | ||||
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