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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten Entstördienst der Energieversorger? | 14 Beiträge | ||
Autor | Arvi8d G8., Düsseldorf / | 627445 | ||
Datum | 31.05.2010 22:18 MSG-Nr: [ 627445 ] | 6948 x gelesen | ||
Hallo, seit einiger Zeit thematisieren unserer Stadtwerke die Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz ihres Entstördienstes im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen. Dabei geht es sowohl um eine mögliche Kostenpflicht des Betroffenen (der ja nicht in allen Fällen auch ein Kunde sein muß) als auch um eventuelle Erstattungen durch uns. In der Firmenhierachie wandert das Thema langsam nach oben, so daß ich nicht sehe, daß unsere bisherigen Argumente überzeugen konnten, da man nicht locker läßt. Ich bin dankbar für Hinweise, auf welcher Grundlage Energieversorger Entstördienste vorhalten müssen und wie konkret diese Pflicht ggf. beschrieben ist und natürlich, ob es Aussagen zur Kostentragung gibt. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht/Anfragen erhalten? Vielen Dank! Arvid Graeger | ||||
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