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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | FA durch Stromschlag getötet | 114 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 627619 | ||
Datum | 02.06.2010 11:59 MSG-Nr: [ 627619 ] | 130034 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Na ja! Er hat im Vorfeld ja an der Leitung gebastelt, da diese defekt war! Und genau das ist "fahrlässiges, schuldhaftes Handeln" und ist somit von den Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Ohne Schuld keine Leistung der Versicherung. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Hätte der Hausbesitzer die Leitung aber vorsätzlich manipuliert, wäre er zumindest wegen Totschlag oder gar wegen Mord verurteilt worden, und mit Sicherheit nicht zu einer Bewährungsstrafe. Ich hoffe, dass der Familie des Kameraden zumindest keine finanzielle Not droht. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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