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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt | 627855 | ||
Datum | 03.06.2010 14:32 MSG-Nr: [ 627855 ] | 13361 x gelesen | ||
Noch eine Frage die mich interessieren würde: (ich hab ich schon in den FAQ's nachgeguckt und gegoogelt, aber nix eindeutiges gefunden Welche Verbindlichkeit hat der Befehl meines Einsatzleiters für mich? absolute (ich tu genau das) oder relative(ich denke dabei nach)?? ich rede hier nicht von der Realität, wo soweit jeder mitdenkt. ich meine auch nicht ob ich den Schlauch jetzt rechts oder links am Fahrzeug vorbei rollen soll. Ich meine, wenn der Leiter sagt, geh jetzt ins Haus obwohl ich genau sehe dass es in 5 Minuten einfällt (ich weiss auch das wird es in der Realität nicht geben). Darf ich mit persönlich begründeter Meinung einen Befehl verweigern, ohne das das Konsequenzen für mich hat? gruss | ||||
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