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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 630796 | ||
Datum | 23.06.2010 13:02 MSG-Nr: [ 630796 ] | 8396 x gelesen | ||
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Geschrieben von David Hochstrat Informationen wie sich das auf die Leute auswirkt, die sich nach bisherigem Recht verpflichtet haben findest du auf S. 8 §81 V Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor? Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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