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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aushangpflicht für Brandschutzordnung DIN 14096 ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Cora8 D.8, Dortmund / NRW | 633467 | ||
Datum | 12.07.2010 11:02 MSG-Nr: [ 633467 ] | 5690 x gelesen | ||
Guten Tag zusammen! Am Wochenende kam beim gemütlichen Zusammensitzen die Diskussion auf, in wie weit die Brandschutzordnung DIN 14096 in Gewerberäumen mit Kundenverkehr und ständigen Mitarbeitern aushangpflichtig sei. Bei uns im Unternehmen hängt sie aus, weil wir davon ausgehen, dass sie ausgehängt werden muss. Ein Bekannter, der selbst Unternehmer (mehrere Gastronomiebetribe und auch Boutiquen) ist, meinte, dass diese Ordnung nicht aushangpflichtig sei. Können Sie mir Informationen oder Quellen nennen, wo dies und evtl. Bussgelder schwarz auf weiss erklärt werden? Ein Anruf bei einem Freund der freiwilliger Feuerwehrmann ist,brachte leider keine Klarheit. Vielen Dank vorab! Freundliche Grüße, Cora Dietsch Dortmund | ||||
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