News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 634700 | ||
Datum | 19.07.2010 16:26 MSG-Nr: [ 634700 ] | 221158 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Verordnung über kommunale Feuerwehren; Berichtigungsbedarf und Hinweise Herausgegeben vom Landesbranddirektor am 14.06.2010 Neben einigen Dienstgradanpassungen und fehlenden Dingen lautet Abschnitt III wie folgt: III. Hinweise zur Helmkennzeichnung Eine qualifikationsbezogene Helmkennzeichnung erfolgt aufgrund der erworbenen fachlichen Qualifikation „Gruppenführer“ bzw. „Zugführer“. Für die aufgeführten personengebundenen Funktionen (Orts- und Gemeindebrandmeister(in), Bereitschaftsführer(in), Abschnittsleiter(in) sowie Kreis- und Regierungsbrandmeister(in)) sind Helmkennzeichnungen festgelegt, die während der Dauer der Ausübung der Funktion getragen werden. Eine Helmkennzeichnung der jeweiligen Stellvertreter ist nicht mehr vorgeschrieben; sie tragen die Helmkennzeichnung entsprechend der erworbenen Qualifikation. Es ist nicht erforderlich, bei Stellvertretern, deren Feuerwehrhelme aufgrund der bis zum 06.05.2010 geltenden Regelung gekennzeichnet sind, die Helmkennzeichnung zu entfernen. Alle Spekulationen und Auslegungen sind somit erledigt. Jeder AUSGEBILDETE bekommt seine Streifen, unabhängig seiner Stellung / Funktion. Bei uns mit neuem Kennzeichnungskonzept schon umgesetzt. MkG Hogi | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|