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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | F 90 im 5m Bereich | 15 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 634937 | ||
Datum | 20.07.2010 23:45 MSG-Nr: [ 634937 ] | 7073 x gelesen | ||
Hallo, nur mal überschläglich betrachtet ist es hier sehr schwer ohne genau Kenntniss des Brandschutzkonzeptes und der örtlich vorhanden Gegebenheiten eine detaillierte Antwortz zu geben. Es treten da so viele Fragen auf, das es aus der Ferne schlicht unmöglich ist. Ist da eine Brandwand oder Komplextrennwand? Bei 5m Auskragung vermute ich mal eine Komplestrennwand. Du schreibst: "Die Decke ist aus Beton." Das sagt relativ wenig über deren Feuerwiederstandsdauer aus. Da du von einem anschließende höheren Gebäudeteil schreibst, ist die Dacheindeckung vermutlich nicht das entscheidende Kriterium, da es da um den Feuerüberschlag vom niedrigeren Gebäude zum höheren geht. Wenn andere sagen, daß das so und so im Gesetz steht, kann ich nur antworten das da auch steht: "Wenn die Sicherheit nicht nach den Buchtaben des Gesstzes sichergestellt werden kann, ist es sie auf ander Art und Weise sicherzustellen" (sorry aber aus dem Kopf zitiert.) Die einzige Lösung sehe ich darin die Beteiligten (Bauherr, Architekt, Ing.Büro des Brandschutzgutachtens und den verantwortlichen VB-Bearbeiter) an eine Tisch zu holen und das Problem dort zu klären. So habe ich es jedenfalls gehalten als ich noch in einem Ing.-Büro foür Brandschutz gearbeitet habe. Das man nur ein Gutachten schreibt und dann denn Bau seinert selbst überlässt habe ich zum Glück nie erleben müssen. Gruß Ralf Irgendwas ist ja auch immer. www.ffw-drebkau.de | ||||
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