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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 635035 | ||
Datum | 21.07.2010 11:35 MSG-Nr: [ 635035 ] | 219896 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Ludwig Dann frage ich mich, wie du das an der Einsatzstelle sonst machst? Überprüftst du erst ob die auch an Fortbildungen teilgenommen haben oder wie? Nein, ich fordere Kräfte nach, die dann idealerweise im Zugverband anrücken oder aber ein entsprechend besetztes Führungsfahrzeug mitführen. Denen übergebe ich dann den Einsatzabschnitt. Das ganze läuft per Funk. Da brauche ich überhaupt keine Helmkennzeichnung für. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise über eine Einsatzstelle zu rennen und jemanden mit zwei Balken am Helm zu suchen, halte ich für utopisch und unrealistisch. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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