Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ü-MANV in Bayern | 69 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 636182 |
Datum | 26.07.2010 10:09 MSG-Nr: [ 636182 ] | 24467 x gelesen |
Infos: | 26.07.10 STMI Bayern MANV-RL 26.07.10 MANV RL Bayern 26.07.10 SAN-EL Bayern 26.07.10 BRK - MANV
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Tanklöschfahrzeug
Massenanfall von Verletzten
Massenanfall von Verletzten
Geschrieben von Julian BraukmannTrifft z.B das TLF als erstes ein und sieht da sind 6 Verletzte und eine noch unbekannte weitere Anzahl darf bzw. sollte er über die LST MANV 1 auslösen lassen.
Nö, das wäre dann VU5 ,-)
MANV-I kennen die hier in der Großstadt nicht.
Da fängt MANV aber auch erst bei > 25 Verletzte an.
Geschrieben von Julian BraukmannSo etwas kann aber auch schon mal zur Vorkehrung gemacht werden, wenn es z.B in einem Hochhaus mit mehreren Wohnungen im Keller brennt und die Leute nur noch über Leitern usw. gerettet werden können. Das erspart nämlich Zeit, wenn es doch mal dicke kommt.
Abgesehen davon gibt es ja auch noch Betreuungslagen, z.B. Hausbewohner die nachts um 2:00 aus dem Haus geholt versorgt werden wollen.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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