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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sirenenüberprüfung wieder regelmäßig | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 638292 | ||
Datum | 05.08.2010 16:28 MSG-Nr: [ 638292 ] | 3962 x gelesen | ||
Hallo, die Frage ist, ob Du wirklich einen Antrag stellen musst oder ob die Frage eines regelmäßigen Probealarms nicht in Deine Organisationshoheit als Wehrführer (der Gemeinde?) fällt. Dann müsstest Du der Leitstelle einfach mitteilen, dass ab sofort... Das ist aber in den Ländern unterschiedlich geregelt und wird von Kreis zu Kreis noch unterschiedlicher gelebt... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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