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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Betriebe | 20 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 639777 | ||
Datum | 13.08.2010 12:50 MSG-Nr: [ 639777 ] | 8012 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Stolbrink Und das bedeutet zunächst einmal: Die generellen Anforderungen des Baurechts (Bauordnung) sind umzusetzen Bei Neubauten keine Frage, was macht man nur mit den "Altlasten" aus einer Zeit, als es noch keine LBO gab ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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