Hallo,
folgende Frage stelle ich mir derzeit und bin auf der Suche nach verwertbaren Infos bzw. Auskünften:
Überall findet man die 40,-Euro-Grenze für Zuwendungen, die Mitglieder im Jahr aus dem Vereinsvermögen erhalten dürfen, z. B. für Weihnachtsfeiern, Vereinsfahrten, etc.
Dem gegenüber soll das Vermögen des gemeinnützigen Vereins für die Vereinszwecke verwendet werden. Bei Feuerwehrvereinen findet sich nun häufig ein Passus in der Satzung, dass einer der Vereinszwecke ist, "das kameradschaftliche Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Vereins zu pflegen".
Wie verhält es sich hier mit der Zuwendungsbegrenzung von 40,- Euro auf der einen und dem Vereinszweck der Kameradschaftspflege (auch durch z. B. ein Wochenendzeltlager, wo Getränke und Essen zu gewissen Teilen vom Verein gekauft werden) auf der anderen Seite? Wo endet die "Kameradschaftspflege" allgemein?
Vielleicht hat sich ja schon mal wer diese Frage(n) gestellt...
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