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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | RW 1, Norm, war: Uli im TV | 1 Beitrag | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 644509 | ||
Datum | 15.09.2010 10:50 MSG-Nr: [ 644509 ] | 3214 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Nein, natürlich ist das nicht vergleichbar. taktisch nicht, technisch auch nicht (einfach die alte Diskussion nochmal nachlesen, da gings ganz viel auch um den Schutz der Fw vor sich selbst...) Geschrieben von Christi@n Pannier Der Unterschied ist, dass der GW-Wunderwuzzi Erfinder vermutlich nicht im entsprechenden Normenausschuß für den GW-Wunderwuzzi sitzt. ? Ich versuche seit Jahren den technisch abbildbaren Stand dort so einzubringen, dass nicht Normen geschrieben werden, die mit den überall vorhandenen örtlichen Gegebenheiten (und damit meine ich hier z.B. Ölbindemittel, oder auch einen Rettungs-PA) derart konkurrieren, dass nicht schon mit dem Grundmuster die Normgrenzen überschritten werden. (Das war z.B. der Fall in der Schlußphase des LF 16/12, ist so fürs HLF 20/16 mit Seilwinde und für das TLF 20/40 von Anfang an.) Basisvereinbarung war mal im NA, dass jedes Normfahrzeug mit der Grundbeladung und vollautomatischem Wandlergetriebe möglich sein sollte. Problem ist u.a. dass man z.B. die Gewichtsentwicklung vom Euro 3 über 4 nach 5 und demnächst 6 in weiten Bereichen völlig unterschätzt hat. Ich darf daran erinnern, dass ich im Gegensatz zu einigen Bundesländern (die sich dann gern auch selbst nicht daran halten) KEINE Norm selbst initiiert habe. (Höchstens für die Wiedergeburt des kleinen TLFs könnte ich mir solche Meriten anteilig anrechnen lassen wollen, aber die Idee ist auch nicht wirklich von mir, sondern die ist grob 50 Jahre alt...) In etlichen Fällen habe ich von vornherein auf entsprechende Entwicklungen und deren mittelfristige Folgen hingewiesen. Die Diskussionen auch hier füllen Seiten. (Und eine der weiteren Folgen ist, dass wir z.B. kommunal weiter nicht (mehr) genormte RW 1 kaufen, weil der RW neu für den Anwendungsfall für uns überhaupt keinen Sinn macht. (Wir sind nämlich keine Freunde der Idee, dass man aus RW 1 und LF ein HLF machen kann.) Wir halten uns aber an die alte Norm des RW 1 mit neuer Technik (ergänzt um die Straßenbahnheber, die wir in genormten HLF 20/16 künftig auf den für die FF vorgesehenen Allradfahrgestellen nicht mehr unterbringen können. Dito haben wir einen ungenormten RW 3 beschafft, weil der vorher beschaffte RW 2 (bzw. RW neu) bewiesen hat, dass das leider auch technisch nicht anders geht bzw. es nicht möglich ist, die geforderte Zusatzbeladung StraBa und Bundesbahn dort verlastet unterzubringen. Andererseits ist das normkonform, weil erklärtermaßen war bei der Überarbeitung des RW die Beladung nie vorgesehen, weil die normale dt. Durchschnittsfeuerwehr keine Straßenbahn hat. Bin gespannt, wann wir dann die aktuell im Zulauf befindlichen RW 1 auf Unimog U 5000 in der gleichen Art und Weise diskutieren - und wann ich endgültig die Lust dazu verliere. (Das hier noch zu diskutieren und mich weiter v.a. für andere in der einschlägigen Facharbeit zu engagieren.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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