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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Der neue Feuerwehr-Führerschein | 184 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 645642 | ||
Datum | 21.09.2010 09:01 MSG-Nr: [ 645642 ] | 191308 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Bislang ging es um die Inhalte (materielles Recht). Nun fragst Du nach der Beweisbarkeit (Prozeßrecht). Wenn jemand gemäß der bayerischen Feuerwehr-FührerscheinVO einen Führerschein ausstellt, muss er das dokumentieren. Du kennst den Vordruck? Falls nicht: Guck Dir mal denselben an, hier Folie 12 und 13: http://www.feuerwehr-evenhausen.de/images/2/29/Pr%C3%A4sentation_Feuerwehr_F%C3%BChrerschein.pdf Geschrieben von Sven Tönnemann Es ging ursprünglich um die Frage, ob ein Ausbilder ein Problem hat, wenn er unwissentlich unvollständig / falsch ausbildet. Nein, es ging z.B. um die Frage, was passiert, wenn der Kdt jemanden beauftragt, der mehr oder weniger durchaus bewusst als Ausbilder die Ausbildung schludern lässt und dann Leute auf die Straße schickt die das nicht können, diese verunfallen und um Schaden von sich abzuwehren auf den Ausbildungsmangel verweisen. (Das hat dann eine rechtliche Dimension, die Du bestreitest, eine menschliche, die die Wehr sprengen kann und eine öffentlichkeitswirksame die noch unabsehbare Folgen für die npol Gefahrenabwehr - v.a. im Ehrenamt - haben kann!) Geschrieben von Sven Tönnemann Der zivilrechtliche Anspruch des Dritten als auch des Fahrers richtet sich auch bei grober Fahrlässigkeit gegen die Gemeinde. Diese könnte ggf. Regress nehmen. Ich weiß... im Strafrecht gehts dazu aber direkt gegen die Personen... Geschrieben von Sven Tönnemann Grob fahrlässig heißt übrigens, der Ausbilder hätte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet gelassen, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Wenn der Verstoß gegen die Sorgfalt jedem hätte einleuchten müssen, also auch dem konkreten Ausbilder und er dann trotzdem anders handelt, dann hat er tatsächlich ein Problem. eben... Das schreib ich dazu seit es die Diskussion dazu gibt... schön, dass Du das jetzt bestätigst... (auch wenn wir dazu wieder eine ellenlage Diskussion brauchten) Geschrieben von Sven Tönnemann Das bloße Anwenden der Vorschrift über die Ausbildung zum Feuerwehrführerschein ist nicht grob fahrlässig sondern voll und ganz rechtmäßig. das hab ich nie behauptet, dass die Anwendung der Vorschrift an sich formal grob fahrlässig wäre (auch wenn ich fachlich der Meinung bin, dass das für die npol GefAbw durchaus in die Richtung läuft, aber das ist eine strategische und keine juristische Auffassung...) Geschrieben von Sven Tönnemann Also das Verteilen des Führerscheins ohne jede Ausbildung oder ohne Prüfung könnte ich mir als grobe Fahrlässigkeit vorstellen. Aber worüber reden wir? Man wird wohl für eine zielführende Diskussion unterstellen, dass sich die Ausbilder zumindest an die Regeln halten, die ihnen gegeben sind. Ich halte das falsche Ausbilden bzw. bewusste Unterlaufen der Ausbildungsorgaben (ja welcher denn je nach Land?) durchaus für geeignet, in Richtung grobe Fahrlässigkeit diskutiert zu werden. Geschrieben von Sven Tönnemann Geschrieben von Ulrich Cimolino Länderbezogen (!) dann bitte für - den Wehrführer/Kdt (was muss er regeln, wenn muss er als Ausbilder auswählen und wie ggf. controllen) - den Ausbilder (was muss er vermitteln und wie stellt er fest, ob das gelungen ist, was muss er machen, wenn er den Fahrer für nicht geeignet hält) - den Fahrer (was muss er ggf. machen, wenn er den Eindruck hat, die Ausbildung ist "für den Eimer" - klar er kann das Fahren verweigern...) Geschrieben von Sven Tönnemann Das ist ein Nebenkriegsschauplatz, der für die Sinnfrage nach dem Feuerwehrführerschein eine sehr untergeordnete bis gar keine Rolle spielt. Falsch, alle Feuerwehren im Landesgrenzenbereich haben täglich genau das Problem! Alle Pendler über Landesgrenzen (mit Mitgliedschaft in 2 Feuerwehren - ja sowas gibts) haben das Problem - auch wenn das nicht so viele sind. Und alle die in ein anderes Bundesland umziehen haben das Problem auch. Und es wird denen noch nicht mal im Ansatz erzählt, dass das wenigstens zu überprüfen ist. Fahren ohne Führerschein ist dann aber wenigstens nicht Vorsatz, sondern einfach Unwissenheit und ggf. könnte man ja auch noch höhere Rechtsgüter (für die Alarmfahrt) in Anspruch nehmen... Geschrieben von Sven Tönnemann Weiter bemängelst Du in dem o.g. Beitrag an meinen Ausführungen "Deine Äußerungen zur fehlenden Unfallhäufigkeit sind leider rein spekulativ und ohne jede Datenbasis." Falsch, Prof. Dr. Müller hat dazu veröffentlich, den Beitrag hab ich in einem anderen Thread angeführt. Die Häufigkeit von Unfällen auf Alarmfahrten (ergo das Risiko zu verunglücken) ist deutlich höher als für normale Fahrten. Unklar ist, wie sich die Unfälle auf welche Alarmfahrer verteilen und welchen Führerschein die haben sowie viele andere Details.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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