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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ein Zusammenhang? Atemschutz und, war: Der neue Feuerwehr-Führerschein | 1 Beitrag | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 646342 | ||
Datum | 24.09.2010 23:06 MSG-Nr: [ 646342 ] | 2396 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Ja, jedes Bundesland. Ihr tut gerade so, als dürfte jeder Wehrleiter sich selber was ausdenken. Nochmal die Basisfragen dazu: Gilt der dann auch in jedem anderen Bundesland? Erklärt man den Teilnehmern im Rahmen der Ausbildung wo der überall nicht gilt (z.B. nicht im ggf. direkt benachbarten Ausland)? Geschrieben von Katja Midunsky Die genauso relevant ist wie die Gruppenführerausbildung in Sachsen. Da wird es auch Ausbildungsrichtlinien geben, die in den anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Und? stimmt - führte dann zu so lustigen Ergebnissen, dass trotz FwDV 2 und irgendwelchen Grundsatzvereinbarungen trotzdem Führungslehrgänge in anderen Ländern nicht anerkannt wurden (wie da der aktuelle Stand ist, weiß ich allerdings nicht, zu meinen Studienzeiten war aber die Anerkennung eines bayerischen GF-Lehrgangs in NRW durchaus nicht einfach oder sogar unmöglich...). Ähnliches Problem hatten wir auch bei BF-Ausbildungen. Geschrieben von Katja Midunsky Es ist jeder Feuerwehr unbenommen mehr als die Mindestanforderungen zu tun, oder? o.k. - ich bring ein anderes Beispiel, um das aktuelle Vorhaben und das Problem mit den "Mindestanforderungen" bzw. vielleicht zu Umschreiben. Gedankenspiel ein: Die AGT-Ausbildung für die Wirtschaft ist ebenso wie die Unterhaltung der Geräte in der BG-R 190 beschrieben. Die der Fw ist bisher (!) ungefähr dem entsprechend, verlangt aber mehr Stunden mit detaillierteren Vorgaben. Weil Atemschutz so teuer ist, die Ausbildung aufwendig, die Fw das sowieso selbst alles gut kann könnten wir ja auf die Idee kommen, nicht wie der Rest der Welt mindestens 20 h, sondern z.B. 8 oder 10. Da wir die Dinger eh regelmäßig ansehen und gelegentlich nutzen ist ja die Fortbildung/Wiederholungsübung überflüssig und die Ausbilder brauchen keine Ausbildung/Einweisung dafür mehr, sondern werden einfach so ernannt.... Außerdem - früher war der Aufwand hierfür auch geringer! - früher brauchte man für "Gasmasken" faktisch noch weniger, weil das mal zur Selbstschutzausrüstung zählte Gedankenspiel aus.... Merkwürdigerweise hat die Neufassung der FwDV 7 vor Jahren aber ganz was anderes beschrieben. (Und auch damals gabs Leute, die das maximal überflüssig und ziemlich doof fanden, während die "Forumsmeinung" dazu komischerweise fast durchgehend positiv für den größeren Aufwand war.) Wo ist jetzt der Unterschied? (Kann es sein, dass die Hauptbefürworter für den Fw-Führerschein ungefähr die gleichen sind, die am liebsten abweichend von der BG-R 190, der vfdb 08/04 und den Herstellervorschriften eigene und deutlich reduzierte Vorgaben zur Wartung/Prüfung von Atemschutzgeräten herausgeben, gern so formuliert, dass die Verantwortung natürlich am Schluß beim Anwender derselben bleibt...?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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