Hallo!
Wir wollen im nächsten Jahr die 48-Stunden-Woche im 24-Stunden-Dienst (3Wachabteilungen) umsetzen.
Die "zuviel" geleisteten Schichten werden mit Freischichten "vergütet". Bei der Berechnung des Urlaubs nach der Erholungsurlaubsverordnung wird die 5-Tage-Woche als Richtwert genommen. Kann es sein, dass aufgrund der herabgesetzten Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden sich auch der Urlaubsanspruch verringert? Es gibt Meinungen, die behaupten, man hätte nur noch eine 4-Tage-Woche. Aufgrund eines Paragraphen (§14) der Erholungsurlaubsverordnung würde sich der Urlaubsanspruch dementsprechend verringern...
Hat jemand schon Erfahrung mit der richtigen Berechnung dieser 5-Tage-Woche gemacht?
Vielen Dank für die kommenden Antworten... ;-)
Thorsten
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