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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 H.8, Groitzsch / | 648869 | ||
Datum | 12.10.2010 21:13 MSG-Nr: [ 648869 ] | 19096 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, also nun ist mir gerade die Spuke im Hals stecken geblieben. Beim Googeln ist mir das unter die Augen gekommen: . Bei Verhinderung zu einem Diensttermin hat sich das Mitglied innerhalb von 4 Tagen nach dem Dienst schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung ist in der Wache abzugeben (Pinnwand in der Fahrzeughalle) oder per FAX: 598840 an die Kernstadtwehr zu senden. Das Entschuldigungsformular liegt in der Fahrzeughalle aus bzw. ist im internen Downloadbereich der Kernstadtwehr abrufbar. Bei unentschuldigtem Fehlen wird vom Vertrauensmann ein Strafgeld in Höhe von 3,00 €. Wo kommen wir den hier hin??? | ||||
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