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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Vergütung Brandschutzbeauftragter | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 648910 | ||
Datum | 13.10.2010 08:56 MSG-Nr: [ 648910 ] | 7713 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, ich schließe mich im wesentlichen meinen Vor-Schreibern an, dass Du als Beschäftigter dieser Firma keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für diese Aufgabe hast. Ausnahme: Wenn die neue tätigkeit zu Mehrarbeit führt, die innerhalt der tariflichen Wochenarbeitszeit nicht leistbar ist, dass Stundenkonto. Wichtig wäre mir mal die Information, ob Dich Deine Chefin problemlos für Feuerwehr-Einsätze während der Arbeitzeit freistellt. MfG, Thomas Klee www.Feuerwehr-Hermeskeil.de www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil | ||||
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