Geschrieben von Christian FischerDu wirst vermutlich weder grob fahrlässig und erst recht nicht Vorsatz im Bezug auf eine Brandstiftung aus dem Start einer Himmelslaterne ableiten können...
Wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung muss sich heute ein 23-jähriger vor dem Landgericht Siegen verantworten. Er soll während einer privaten Feier im Mai 2009 in Siegen mit einer sogenannten Himmelslaterne ein Feuer ausgelöst haben, durch das ein zehnjähriger Junge an einer Rauchvergiftung starb.
Der Westen
WDR
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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