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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649938 | ||
| Datum | 20.10.2010 09:55 MSG-Nr: [ 649938 ] | 29763 x gelesen | ||
In RLP schreibt die Abbrandgenehmigung bzw. die dazugehörige Landesverordnung Mindestabstände zu Gebäuden, Bepflanzung etc. vor. Wenn die eingehalten werden, ist der genehmigte Brand auch vom Nebenan gut zu unterscheiden. Außerdem wird die alarmauslösende Stelle auch beim kleinsten Zweifel Alarm auslösen, zur Not kann man den Anrufer einfach mal fragen ob da erkennbar Grünzeug brennt, oder irgendeine Wertsache. Offenbar klappt das mit diesen Genehmigungen doch irgendwie, ansonsten hätte unsere Einsatzstatistik sicher mehr als 50 Genehmigungskontrollfahrten pro Jahr mehr. Hat sie jedoch nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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