1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Als Justizvollzugsbeamter (weder "Wärter" noch "Schließer"; ein BF-Angehöriger ist ja auch kein "Floriansjünger"...) kann ich vielleicht einige Informationen liefern:
Bei Bränden im eigentlichen Zellentrakt bleibt meist genug Zeit, die Tür des brennenden Haftraums zu verschließen und die Gefangenen zu räumen. Für jede Anstalt (zum. in HE, meinem Heimat- und Arbeitgeberland) besteht dabei ein sog. Sicherungs- und Alarmplan sowie eine Feuerlöschordnung, in welcher solche Details geregelt werden, wohin die Gefangenen gebracht und wo sie vorübergehend untergebracht werden können.
Die meisten Brandereignisse sind leider auf Brandstiftung zurückzuführen. Oftmals ist es fahrlässge Brandstiftung, besonders in der Advents- und in der Osterzeit (die einzige Zeit, in welcher in den JVAen Kerzen erlaubt sind), oft auch durch Gerätedefekte oder ähnliches. Ein geringer Teil der Brandstiftungen ist auf psychische Erkrankungen der Gefangenen zurückzuführen und nur ein sehr geringer Anteil der Brandstiftungen wird mit suizidaler Absicht begangen. Daher wird ein solches Feuer meist rasch entdeckt und gemeldet und es ist auch selten noch ein Gefangener im Haftraum, so dass meist keine Menschenleben in Gefahr sind.
Bei Suizidversuchen durch Selbstverbrennung wird das Feuer im Gegensatz zu den oben genannten Bränden eher später bemerkt oder gemeldet, so dass hier die Chance, die Haftraumtür ohne Werkzeug öffnen zu können, eher gering ist. Wir halten zwar für diesen Fall (sowie für weitere denkbare Fälle, in denen eine Tür verbarrikadiert ist und wir nicht auch das Eintreffen der Reparaturabteilung warten können) entsprechendes Werkzeug zum Eindringen bereit, sind aber mit keinerlei PSA, die brandhemmend wirkt, ausgestattet. Auch in Sachen Atemschutz ist nichts vorhanden.
Vorbeugender Brandschutz wird durch Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) in den Fluren, nicht in den Hafträumen (Gefahr der Fehlauslösung durch das Rauchen) und durch je zwei (in einem Unterkunftshaus sogar 3) Treppenhäuser gewährleistet. Früher gab es auch eine Art Werkfeuerwehr in unserer JVA (Ausrüstung mit AL 16/4, div. Werkzeugen sowie Schlauchmaterial und einigen Armaturen auf einem Handwagen), die aber nicht mehr existiert.
Für den Erstangriff sind Feuerlöscher auf den Stationen vorhanden (Pulverlöscher und CO2, diese primär für die Elektroverteilungen etc.), für eine Flucht aus dem verrauchten Gebäude sind Fluchthauben vorhanden.
Beim letzten größeren Brand im Unterkunftsbereich konnten wir innerhalb von 5 Minuten das gesamte Gebäude mit insgesamt 100 Haftplätzen evakuieren. Dabei ist es sicher von Vorteil, dass die Haftraum- wie auch die Flur- und Treppenhaustüren die Rauch- und Brandausbreitung in der Räumungsphase hemmen und wir in Darmstadt durch die Berufsfeuerwehr bedingt eine kurze Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der Feuerwehr haben.
Falls weitere Fragen sind, einfach nachfragen.
Viele Grüße
Andreas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |