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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikEinsatz zurück
ThemaHauseinsturz in Brühl8 Beiträge
AutorKai 8H., Köln / NRW657896
Datum12.12.2010 14:49      MSG-Nr: [ 657896 ]5614 x gelesen
Infos:
  • 12.12.10 Der Westen

  • Hallo

    Zitat von ots-Polizeimeldungen


    Doppelhaushälfte in Brühl eingestürzt Köln (ots) - Heute Abend (11. Dezember) ist eine Doppelhaushälfte in Brühl nach einer Explosion eingestürzt. Zur Stunde werden noch drei Personen vermisst. Sie werden in dem Haus vermutet. Ein Sohn der im eingestürzten Haus gemeldeten Familie ist von Rettungskräften aus den Trümmern befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Die Polizei Köln hat die Einsatzführung übernommen

    Irgendwie passt das nach meiner Einschätzung nicht. Das ist ein Einsatz nach FSHG und damit hat die Feuerwehr die Einsatzleitung, liege ich damit falsch, oder bin ich nur empfindlich (evtl könnte gemeint sein, dass die Polizei Köln von der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft den Einsatz übernommen hat)

    Gruss Kai



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     12.12.2010 14:49 Kai 7H., Köln
     12.12.2010 14:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.12.2010 14:58 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:51 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.12.2010 14:55 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:09 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.12.2010 16:41 Anto7n S7., Köln

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