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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Mehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage | 16 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 658538 | ||
Datum | 16.12.2010 23:48 MSG-Nr: [ 658538 ] | 6183 x gelesen | ||
Hallo, ist es möglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer Biogasanlage die Auflage zu erteilen, der Betreiber muss der örtlichen Feuerwehr ein stets einsatzbereites Mehrgasmessgerät zur Verfügung stellen (also auch für Folgekosten wie Sensor- oder Akkuwechsel aufkommen)? Habt ihr hierzu Erfahrungen und falls erfolgreich, auf welchem Weg habt ihr das gefordert? Wie sieht es aus wenn mehrere Anlagen im Ausrückebereich gebaut werden sollen? Mir ist es wichtig den Sachverhalt gleich beim Bau der ersten Anlage zu klären, da es im Nachhinein wohl gleich gar nicht mehr einzufordern wäre. Gruß Mathias | ||||
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