Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | Als Brandschutztechniker im Betrieb als Brandschutzbeauftragter tätig? | 8 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 658885 |
Datum | 19.12.2010 22:11 MSG-Nr: [ 658885 ] | 3771 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Geschrieben von Volker LeisteEs gibt keine bundeseinheitliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Das ist leider das Problem, aber die BG hat schon Vorstellungen welche Kompetenzen Beauftragte haben sollten BGI 847
Geschrieben von Volker LeisteDie Verantwortung dafür übernimmt zunächst der Unternehmer (Auswahlpflicht). Der Brandschutzbeauftrage ist dafür verantwortlich, das er eine qualitativ ausreichende Ausbildung hat, mit der er seinen Anforderungen gerecht wird. Geht hinterher etwas schief wird man beim Unternehmer oder beim Brandschutzbeauftragten den Fehler suchen. Dem kann man so nicht zustimmen. Verantwortlich ist IMMER der Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte hat lediglich beratende Funktion und keine Weisungsbefugnis
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 17.12.2010 20:44 |
|
., Hamminkeln |
| 17.12.2010 22:55 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 18.12.2010 22:30 |
|
Volk7er 7L., Erlangen |
| 19.12.2010 22:11 |
|
Stef7an 7J., Birlenbach |
| 19.12.2010 22:27 |
|
., Bad Hersfeld |
| 19.12.2010 22:39 |
|
Stef7an 7J., Birlenbach |
| 19.12.2010 23:16 |
|
., Bad Hersfeld |
|