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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 659322 | ||
Datum | 22.12.2010 23:12 MSG-Nr: [ 659322 ] | 3730 x gelesen | ||
Namd, Geschrieben von Stephan Hoffmann
Aus Sicht der Betroffenen - nein. Wie auch sonst unter halbwegs normalen Umständen nicht. Man sollte vielleicht nicht gerade beim Alarm eine Notiz "heute lass ich mir den Deckenbalken auf den Kopf fallen um der FUK das Geld abzuzocken" auf dem Kantinentisch hinterlassen. Ansonsten wird es mit dem Versicherungsschutz verlieren schon reichlich schwierig... Was unter Umständen passieren kann, ist dass die Unfallkasse bei einem (Mit)verursacher Regessforderungen stellt. In deinem Szenario gegen den EL, wenn er hätte erkennen müssen, dass die Personen offensichtlich ungeeignet für die Aufgabe sind. Also das Dreirad samt Kleinkind nicht gerade dem vorbeilaufenden Achtjährigen übergeben oder den Landschaftsgärtner beauftragen, die Spannungsfreiheit der Hochspannungsleitung festzustellen. Ist dann aber auch in solchen Fällen alles kein Problem der Herangezogenen sondern des anordnenden Entscheiders. Stichwort Auswahlverantwortung etc. Gruß, Thorben | ||||
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