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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Videoaufnahmen | 26 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661342 | ||
| Datum | 06.01.2011 14:32 MSG-Nr: [ 661342 ] | 8827 x gelesen | ||
Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Naja das würde ich jetzt nicht ganz so pauschalisieren. In meinem Schlafzimmer darfst du nicht ohne meine Erlaubniss filmen. Aber ich würde auch keinen Grund sehen wieso man z.B. eine Feuerwehrübung auf einem öffentlichen Gelände nicht filmen und im Internet veröffentlichen darf. Ob man danach so ein Video in diesem Ausmass kommentieren sollte, ist eine andere Frage. Getreu dem Motto wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein. Gruss Andreas | ||||
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