Rubrik | Taktik |
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Thema | Brand 'unter Kontrolle' - Definition? | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 661648 |
Datum | 08.01.2011 20:52 MSG-Nr: [ 661648 ] | 9343 x gelesen |
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Funkverkehr und Einsatzberichte sind voll mit Meldungen, wann ein Brand "unter Kontrolle" war.
Aber wer legt das fest, und wie ist diese "Kontrolle" definiert?
Gefunden habe ich bisher nur in Ausfüllhinweisen zu den Berichtsformularen in RLP aus 1989 folgende Erklärung: "Gemeint ist der Zeitpunkt, von dem sich der Brand nicht mehr weiter ausbreitet".
Soweit einleuchtend, nur:
Kann sich der AT dessen denn immer sicher sein, wenn er die Meldung nach außen gibt?
Kann sich der GF sicher sein, wenn er das der LST meldet?
Gibt es irgendwo andere Definitionen für dieses "Brand unter Kontrolle"?
Ist es evtl. irgendwo intern festgelegt, wann wer diese Feststellung zu treffen hat?
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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| 08.01.2011 20:52 |
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