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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Benotung Grundausbildung B 1 | 9 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 663266 | ||
Datum | 19.01.2011 13:50 MSG-Nr: [ 663266 ] | 6407 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe da mal ein „Verständnisproblem“. Mir ist schon bekannt, das die VAPmD-Feu vor ca. einem Jahr geändert wurde. In § 5 (Bewertung der Leistungen) wird festgelegt, das maximal 15 Punkte erreicht werden können. Und 5 Punkte reichen für eine 4 -, sprich ausreichend. Falls ich da bisher einen Gedankenfehler habe, bitte ich um Einspruch :-) Bisher gab es doch den Spruch „Männer wie wir, vier Komma vier“. Legte man die Berechnungsgrundlage der IHK zu Grunde, so musste man 50 % erreichen, um gerade noch zu bestehen. Richtig ? Bei der neuen Regelung reichen 33 %, auch richtig? Im Umkehrschluss besteht auch der, der 2 Drittel aller Fragen (66 %) nicht oder falsch beantwortet hat. Auch richtig? Ich habe vor wenigen Wochen meinen ADR Schein verlängert, 11 Fragen von 15 mussten richtig sein, sprich 73 %. Bei der theoretischen Führerscheinprüfung darf man sehr wenig Fehler machen. Wie passt das in unser Ausbildungssystem? Oder wurden die Voraussetzungen für ein Bestehen der Prüfung bewusst niedrig gehalten, um am Ende der Ausbildung nicht eine zu hohe Durchfallquote zu haben und eine erneute Ausbildung durchführen zu müssen, um Planstellen besetzen zu können? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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