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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus | 28 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664074 | ||
Datum | 25.01.2011 15:42 MSG-Nr: [ 664074 ] | 17939 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich finde kein geeignettes Regelwerk um die Höchstmenge von zu lagernden Kraftstoffen (Bezin und Diesel) in 20 Liter Stahlblechkanistern festzustellen. Als Lagerort kämen ein Kellerraum (40 qm) oder die Fahrzeughalle (470 qm) in Betracht. Betrachte ich die Fahrzeughalle als Mittelgarage nach Garagenverordnung (NRW) darf ich hier gar keinen Kraftstoff lagern. In der TRGS 510 wird der Fall "Feuerwehrgerätehaus" natürlich nicht berücksichtigt. Oder ist es hier möglich nach Punkt 12.1(2) bei Lagerung zwischen 50 kg und 200 kg dies nach eigener "Gefährdungsbeurteilung" zu betrachten? | ||||
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