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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 665711 | ||
Datum | 05.02.2011 19:39 MSG-Nr: [ 665711 ] | 18432 x gelesen | ||
Meiner Meinung nach wurden dem Artikel nach diverse "Fettnäpfchen" getroffen. 1. Benutzung von Fw-Gerätschaften für den "privaten" Gebrauch: Da möchte ich mal sagen, die handhabe obliegt der jeweiligen Gemeinde. In den meisten Gemeinden gibt es für derartige Dinge eine Gebührenordnung an die man sich halten muss oder auch nicht. Da würde ich aber an die Vertreter der Gemeinde verweisen. 2. Die Aussendarstellung : Meiner Meinung nach ungeschickt. Wenn dann sollte man zumindest öffentlich eine einheitliche Schiene fahren. 3. Die Sicherheit: Ich glaube dazu muss man nicht viel sagen. Wenn der Fw-Fürst tatsächlich alleine ein Dach vom Schnee befreit hat..... Da braucht man nur Sachen ansprechen wie , " Absturzschutz" , " Arbeiten im Korb" , und generell würde ich solche Dinge nicht alleine machen....man braucht ja nur mal zu liegen kommen.... MfG Andreas | ||||
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