Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Diskussionswürdig | 98 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 666085 |
Datum | 08.02.2011 15:55 MSG-Nr: [ 666085 ] | 50531 x gelesen |
Infos: | 08.02.11 Neue Feuerwehrstruktur ungeeignet für Sicherheit im Gewerbegebiet
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Großtanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Moin,
Geschrieben von Sören NeuhausAllerdings lässt uns der Kreisbrandmeister seit einiger Zeit regelmäßig auflaufen. Z.b. hat er uns bei einem Unfall auf der A9 wieder abtreten lassen. (hier) Wir waren mit vollbesetztem HLF und MTW angekommen und das GTLF stand auf Abruf in der Garage (mit quasi direktem Autobahnanschluss 500 m Luftlinie vom Unfall). Zeitgleich wurde über Funk ein HLF einer Feuerwehr in 30 km Entfernung angefodert.
wie ist denn das bei euch generell geregelt? Bei uns ist es so, dass erstmal in jeder Gemeinde ein feuerwehrfürst zuständig ist, der für die Alarm- und Ausrückeordnung verantwortlich zeichnet. Für Autobahnen gelten etwas andere Bedingungen, aber auch dass ist per Erlass geregelt. Und hier würde kaum jemand auf die Idee kommen, entgegen der AAO jemanden anderen zu alarmieren geschweige denn diese komplett zu ignorieren. Denn letztlich muss am Ende, wenn was passiert, irgendwer dafür die Verantwortung nehmen.
Gab es denn im Hinblick darauf nicht irgendwie elegantere Möglichkeiten als den Frontalangriff? Subversion, Verzeihung, politische Arbeit, geht doch eher feinfühliger vor?
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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| 08.02.2011 10:43 |
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Jan 7S., Wallenhorst | |