News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann zum B3 (BmdF) | 6 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Wermelskirchen / NRW | 666293 | ||
Datum | 09.02.2011 19:49 MSG-Nr: [ 666293 ] | 6523 x gelesen | ||
Hallo zusammen, da sich in der letzen Zeit die Gesetze etwas geändert haben, hier insbesondere das Beamtenstatusgesetz, wäre ich euch dankbar wenn ihr mir sagen könnt ab wann man zum B3 Auswahlverfahren in NRW zugelassen werden kann. Bis vor einiger Zeit, hieß es immer "3 Jahre nach Wegfall z.A" Nun gibt es ja kein" z.A" mehr und es wird von Berufserfahrung gesprochen.... 1.Sind nun weiterhin 3 Jahre "Dienstzeit" Vorausssetzung oder kann die Dienststelle die Berufserfahrung nach eigenem Ermessen festsetzen? 2. Wird die Zeit, die ich an der RettAss Schule verbracht habe, auch als solche angerechnet? Theoretisch erlange ich ja keine Berufserfahrung wenn ich im Unterrichtsraum sitze... 3. kann die Zeit angerechnet werden, die ich vor der Ernennung ins Beamtenverhältnis bei der Flughafen Feuerwehr verbracht habe ? Das sollte an Fragen reichen :-) MfG sonne1000 | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|