Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wer Feuerwehrleute nicht freistellt, soll zahlen | 43 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 668544 |
Datum | 22.02.2011 17:00 MSG-Nr: [ 668544 ] | 7887 x gelesen |
Infos: | 22.02.11 http://www.feuerwehrmagazin.de/magazin/nachrichten/news/verband-feuerwehrleute-fuhlen-sich-gemobbt-16441
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Arbeitnehmer
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Linus Drescher
zu viel: Man lässt keine Kündigungsgründe durchgehen, weil es sonst wieder "zu wenig" ist und hat damit einen absoluten Kündigungsschutz für FA.
Auch nach mehrmaligem durchlesen verstehe ich das nicht?
Also: Man ist sich bewusst, dass die AG immer Gründe finden werden, einen FA rauszuschmeißen, weil er zu viel Zeit bei der FW braucht. Er wird auf eine Kündigung nämlich nicht draufschreiben "Wegen Feuerwehrtätigkeit...". Deswegen lässt man nur noch gravierende nachgewiesene Verstöße als Kündigungsgrund bei FA zu, was dann einem starken Kündigungsschutz gleichkommen würde. (Stärker als der Standard.) Das wiederum ist dann eine deutliche Benachteiligung anderer AN, wie ich finde.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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