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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 668956 | ||
Datum | 25.02.2011 12:53 MSG-Nr: [ 668956 ] | 12159 x gelesen | ||
Hallo, ja, das darfst Du. Allerdings musst Du dann m. E. sogar, wenn Du es so absolut reinschreibst. Aber was würdest Du mit einer Werkstatt in 51 km Entfernung machen? Deshalb ein Vorschlag (kommt von den Lehrkräften der LfS Baden-Württemberg): Nimm doch die Entfernung der Servicewerkstatt als Bewertungskriterium auf: Bis 50 km gibts volle Punktzahl und danach immer weniger Punkte. Damit bist Du flexibler und auch durchaus weniger angreifbar. Grüße Thomas | ||||
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