Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommandantenwahl ohne Mindestalter und Mindestdienstzeit | 11 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Untereuerheim / Bayern | 669298 |
Datum | 26.02.2011 22:14 MSG-Nr: [ 669298 ] | 8368 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hallo Kameradinnen und Kameraden,
heute melde ich mich bei euch um mir Rat einzuholen.
Es geht um den Posten des stellvertretenden Kommandanten. Ende diesen Jahres werden bei uns die Kommandanten neu gewählt. Das Problem dabei ist nur, das sich kein Feuerwehrdienstleistender finden lässt, der die geforderten Kriterien laut BayFwG Art.8 Abs. 3 erfüllt und der sich freiwillig für diesen Posten meldet.
Nun ich selbst bin sehr engangiert in unserer Feuerwehr, bin immer Feuerwehrbegeistert gewesen und würde mir die Aufgaben des stellv. Kommandanten zutrauen. Das Problem ist nur, ich bin zum Zeitpunkt der Wahl erst 19 Jahre alt und habe dadurch auch noch keine 4 Jahre Aktive Dienstzeit.
Somit erfülle ich die Anforderungen an einen Kommandanten laut Art.8 Abs. 3 des BayFwG nicht.
Jetzt würde ich gerne Wissen ob es so einen oder ähnlichen Fall vielleicht schon einmal gab, bzw. möchte ich auch einfach einmal eure Meinung zu diesem Thema hören.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Stefan B.
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| 26.02.2011 22:14 |
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Stef7an 7B., Untereuerheim | |