Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Seitlich an den Spiegel montierte Rückfahr- bzw. Rangierscheinwerfer | 36 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669416 |
Datum | 27.02.2011 14:41 MSG-Nr: [ 669416 ] | 16182 x gelesen |
Infos: | 27.02.11 StVZO § 52a Rückfahrscheinwerfer 27.02.11 StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten 27.02.11 StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
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Hallo,
Geschrieben von Oliver MeisenbergEs kann sich um einen Rückfahrscheinwerfer handeln.
Das wird der Regelfall sein.
Damit gelten die zitierten Anforderungen an die Schaltung (und Anbringung!).
Geschrieben von Oliver MeisenbergEs kann sich aber auch um einen Suchscheinwerfer handeln.
Es ist nur ein Suchscheinwerfer (pro Fahrzeug, nicht pro Seite!) zulässig, die Leistungsaufnahme der hier genannten Scheinwerfer dürfte über 35 Watt liegen und sie werden (fast nur) zum Beleuchten der Fahrbahn verwendet.
Ein Suchscheinwerfer kann es also schon dreimal nicht sein.
Ein Arbeitsscheinwerfer kann es auch nicht sein, da ein Fw-Fahrzeug bei der Fahrt keine Arbeit verrichtet.
Die Nutzung evtl. vorhandener Arbeitsscheinwerfer (Umfeldbeleuchtung!) zu Rangierzwecken im Rahmen der Sonderrechte ist natürlich im Einzelfall denkbar.
Rangierscheinwerfer gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht.
Gruß,
Henning
P.S.: Wer für abweichende Konstruktionen eine Rechtsgrundlage (!) zur Hand hat, ich bin immer bereit, etwas neues zu lernen...
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